Sport als Abiturprüfungsfach

Die Bewertung der Leistungen für das Sportabitur setzt sich zusammen aus der Bewertung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten sowohl in der Praxis als auch im Additum Sporttheorie (Gewichtung 1:1). Hinzu kommt die eigentliche Abiturprüfung.

Die Abiturprüfung besteht aus mehreren Teilen: Die Fachpraktische Prüfung erfolgt in den beiden gewählten Sportarten der Gruppe A und B (Gewichtung 1:1) sowie einer Prüfung in der Sporttheorie. Diese kann entweder mündlich oder schriftlich abgelegt werden und umfasst auch einen fachpraktischen Teil.

 

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Sportartspezifische Regelungen der Gruppe A

Geräteturnen

Eine mindestens fünfteilige Übungsverbindung an zwei Geräten.

Ausnahme: Am Reck eine mindestens vierteilige Übungsverbindung; Sprung.

Für das Abitur gibt es Pflichtelemente an den jeweiligen Geräten.

Beurteilungskriterien für die Qualität der Ausführung der Übungen sind: Übungsaufbau, Bewegungsrhythmus, Bewegungsfluss, Bewegungspräzision, Dynamik, Bewegungsweite und Haltung.

Gymnastik und Tanz

Zwei von der Schülerin/dem Schüler erarbeitete Bewegungskompositionen nach den Inhalten des Unterrichts und nach einer von der Lehrkraft vorgegebenen Musik.

Leichtathletik

Leichtathletischer Vierkampf aus folgenden Bereichen:

Schwimmen

Dreikampf über folgende Streckenlängen:

Die 50m- und die 100m-Strecke sind in unterschiedlichen Disziplinen zu schwimmen.

Sportartspezifische Regelungen der Gruppe B

Schülerinnen und Schüler: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball